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Für Gutachten im Auftrag der Sozialgerichtsbarkeit muss in jedem Fall eine schriftliche Terminvereinbarung getroffen werden. Da zumeist eine umfassende Untersuchung angeordnet wird, müssen Sie für eine Begutachtung mit Terminen an 2 oder auch 3 Tagen rechnen, da Belastungsuntersuchungen aus Sicherheitsgründen nie am ersten Untersuchungstag durchgeführt werden können und Geräte für 24-Stunden Langzeitmessung von EKG und Blutdruck in die Praxis zurückgebracht werden müssen. In begründeten Einzelfällen können die Aufzeichnungsgeräte für Langzeit-EKG oder Langzeit-Blutdruck auch von einer anderen beauftragten Person zurückgebracht werden. Das Ergebnis des Gutachtens dürfen Sie nur über das Gericht oder Ihre Rechtsvertretung mitgeteilt bekommen, der Gutachter ist dazu nicht befugt. Anfragen dazu müssen wir daher direkt an das Gericht weiterleiten. Oft sind weitere Zusatzgutachten erforderlich, häufig z.B. auf dem orthopädischen Fachgebiet. Dadurch verlängert sich natürlich die Bearbeitungszeit. Sie werden ggf. von den Zusatzgutachtern direkt zur Untersuchung geladen. Der Rahmen für die Bearbeitungszeit ist vom Gericht in der Regel auf 3 Monate für jeden Gutachter bemessen. |
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